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Art. 47 Abs. 1 und 2 RPV

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Entscheide zu Art. 47 Abs. 1 und 2 RPV

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  1. BGer 1C_105/201818.12.2018 · Teilweise gutgeheissenEine Einzonung gemäss Art. 15 Abs. 4 lit. b RPG setzt voraus, dass die Gemeinde im Planungsbericht gemäss Art. 47 Abs. 2 RPV konkret nachweist, dass trotz konsequenter Mobilisierung der inneren Nutzungsreserven ein Baulandbedarf besteht. Fehlt dieser Nachweis, ist die Genehmigung zu verweigern.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 28.09.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.