Entscheide zu Art. 46 LPNMS
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- BGer 1C_475/2020Die kantonale Rechtsprechung, welche die Beschwerdelegitimation von Denkmalschutzverbänden auf klassierte oder inventarisierte Objekte beschränkt, ist willkürlich und widerspricht dem Zweck von Art. 90 LPNMS und Art. 12 LPN.
- BGer 1C_355/2015Die Erstellung eines Fussgängerwegs auf Privatgrund ist zulässig, wenn sie auf einer ausreichenden gesetzlichen Grundlage beruht, einem öffentlichen Interesse dient und den Grundsatz der Verhältnismässigkeit wahrt. Die Interessenabwägung muss dabei die konkreten Umstände des Einzelfalls berücksichtigen.
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 28.09.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.