Entscheide zu Art. 46 BauG/BE
Neueste zuerst. Jeder Eintrag führt zur Detailseite mit Leitsatz, Zitat und amtlichem Volltext.
- BGer 1C_236/2025Ein Zwischenentscheid im nachträglichen Baubewilligungsverfahren, der keine abschliessende Beurteilung aller Teilaspekte enthält, ist nicht selbständig anfechtbar, wenn das kantonale Recht eine einheitliche Beurteilung von Legalität und Restitution vorsieht.
- BGer 1C_450/2024Die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands bei unbewilligter Umnutzung eines Geräteschuppens zu Wohnraum in der Landwirtschaftszone ist verhältnismässig, wenn der gute Glaube der Eigentümerin fehlt und keine milderen Massnahmen ersichtlich sind.
- BGer 1C_578/2019Eine in der Landwirtschaftszone errichtete Barriere ist nicht zonenkonform nach Art. 16a RPG, wenn sie nicht der landwirtschaftlichen Bewirtschaftung dient, sondern primär dem Schutz vor unbefugter Nutzung. Eine nachträgliche Baubewilligung scheidet aus, und die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands ist verhältnismässig.
- BGer 1C_344/2017Eine Überdachung mit massiver Unterkonstruktion in der Landwirtschaftszone ist nicht bereits durch eine frühere Baubewilligung gedeckt, wenn die Pläne unvollständig oder schematisch sind. Eine nachträgliche Bewilligung scheitert an fehlender Standortgebundenheit (Art. 24 RPG), und die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands ist…
- BGer 1C_460/2015Wiederherstellungsmassnahmen nach einer unbewilligten Umnutzung eines Lagerhauses in Büroräume sind verhältnismässig, wenn sie der Verkehrssicherheit dienen und die Interessen der Betroffenen angemessen berücksichtigen.
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 28.09.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.