Bestimmung · 1 Entscheid

Art. 44 Abs. I IVöB

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Entscheide zu Art. 44 Abs. I IVöB

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  1. VGer ZH VB.2025.0016005.06.2025 · GutgeheissenDas Verwenden eines falschen Formulars infolge eines offensichtlichen Versehens der Anbieterin ist kein wesentlicher Formfehler, der einen Ausschluss aus dem Vergabeverfahren rechtfertigt, sofern die Vergleichbarkeit der Angebote nicht beeinträchtigt wird.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 02.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.