Entscheide zu Art. 43 RPV
Neueste zuerst. Jeder Eintrag führt zur Detailseite mit Leitsatz, Zitat und amtlichem Volltext.
- BGer 1C_303/2022Eine Umnutzung einer geschützten Sägerei in der Landwirtschaftszone zu einer Lager- und Werkstattnutzung für ein Sanitärunternehmen ist baubewilligungspflichtig und kann nicht bewilligt werden, wenn sie die Entfernung der schutzwürdigen Sägereieinrichtungen voraussetzt. Die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands ist anzuordnen,…
- BGer 1C_557/2021Transformations an einer Tennisanlage in der Landwirtschaftszone sind gemäss Art. 37a RPG und Art. 43 RPV zulässig, wenn keine neue Umweltbelastung entsteht und die Nutzung nicht erweitert wird. Die Garantie der erworbenen Situation (Art. 24c RPG) gilt nicht für nach dem 1. Juli 1972 erstellte Anlagen.
- BGer 1C_604/2018Eine Recycling-Umschlag- und Sammelstation in der Landwirtschaftszone und innerhalb eines Amphibienlaichgebiets von nationaler Bedeutung (IANB) ist nicht bewilligungsfähig, da sie dem Schutzziel nach Art. 6 AlgV widerspricht und überwiegende Interessen des Naturschutzes (Art. 43a lit. e RPV) entgegenstehen.
- BGer 1C_185/2019Ein Wiedererwägungsgesuch ist nur zulässig, wenn sich der Sachverhalt oder die Rechtslage entscheidrelevant ändert. Die Anerkennung eines landwirtschaftlichen Betriebs aufgrund unzulässiger Pferdehaltung rechtfertigt keine Wiedererwägung.
- BGer 1C_382/2016Ein Wiederaufbau einer altrechtlichen Baute in der Landwirtschaftszone ist nach Art. 24c RPG und Art. 42 RPV zu beurteilen, nicht nach Art. 37a RPG und Art. 43 RPV. Überschreitet die Erweiterung die massvolle Grenze von 30 % oder 100 m², ist das Baugesuch abzuweisen.
- BGer 1C_655/2015Ein Bauvorhaben ausserhalb der Bauzone kann nicht als massvolle Erweiterung eines Lagerplatzes nach Art. 37a RPG i.V.m. Art. 43 RPV bewilligt werden, wenn die ursprüngliche Baute oder Anlage materiell rechtswidrig war oder die geplante Nutzung die Identität der Vorlage sprengt. Überwiegende Interessen der Raumplanung (Art. 43a lit. e…
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 28.09.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.