Entscheide zu Art. 43 Abs. 1 lit. b und c LSV
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- BGer 1C_275/2020Eine Ausnahmebewilligung nach Art. 31 Abs. 2 LSV setzt voraus, dass alle verhältnismässigen Massnahmen gemäss Art. 31 Abs. 1 LSV ausgeschöpft und eine umfassende Interessenabwägung vorgenommen wurden. Fehlt eine nachvollziehbare Massnahmenprüfung oder Abwägung, ist die Bewilligung unzulässig.
- BGer 1C_145/2008Die Einführung von Wohnnutzung in einer Industriezone ist mit den Planungsgrundsätzen des RPG vereinbar, wenn durch Gestaltungspläne sichergestellt wird, dass Nutzungskonflikte vermieden und Immissionsgrenzwerte eingehalten werden.
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 28.09.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.