Bestimmung · 1 Entscheid

Art. 43 Abs. 1 IVöB

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Entscheide zu Art. 43 Abs. 1 IVöB

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  1. VGer ZH VB.2025.0023618.12.2025 · AbgewiesenEin Vergabeverfahren kann aus hinreichend sachlichem Grund abgebrochen werden, wenn nur zwei schlecht bewertete Angebote eingegangen sind und damit kein wirksamer Wettbewerb und keine wirtschaftliche Beschaffung gewährleistet ist.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 02.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.