Bestimmung · 2 Entscheide

Art. 40 Abs. 2 BauG BE

2 Entscheide im Korpus rufen diese Bestimmung an.

Entscheide
2
Gutgeheissen (ganz/teilweise)
50 %
Korpusmittel
26 %

Entscheide zu Art. 40 Abs. 2 BauG BE

Neueste zuerst. Jeder Eintrag führt zur Detailseite mit Leitsatz, Zitat und amtlichem Volltext.

  1. VGer BE 100 2024 16518.11.2024 · AbgewiesenZur Rechtsverzögerungs- bzw. Rechtsverweigerungsbeschwerde in einem nachträglichen Baubewilligungsverfahren ist auch die Grundeigentümerin legitimiert, die nicht Baugesuchstellerin ist, da sie in einem allfälligen Wiederherstellungsverfahren Partei wäre. Die Frist zur Erhebung einer Rechtsverzögerungsbeschwerde beginnt mit dem…
  2. VGer BE 100 2019 27221.02.2019 · Teilweise gutgeheissenSeit der Aufhebung von Art. 40 Abs. 2 und Art. 35c Abs. 1 BauG durch die BauG-Revision 2016 ist eine aspektmässige Aufteilung des Streitgegenstands im Baubewilligungsverfahren nicht mehr statthaft; eine Baubewilligung bildet eine Einheit und kann nicht gleichzeitig vor der Baubewilligungsbehörde und vor dem Verwaltungsgericht hängig…

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.