Entscheide zu Art. 40 Abs. 1 LE
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- BGer 1C_477/2023Die kantonale Instanz darf bei der Prüfung kommunaler Baubewilligungen und der Anwendung unbestimmter Rechtsbegriffe in kommunalen Normen (NAPR) nicht willkürlich in die Gemeindeautonomie eingreifen. Die Auslegung von Abstandsvorschriften (Art. 35 NAPR) muss sich am Wortlaut und Sinn der Norm orientieren, wobei die kantonale…
- BGer 1C_433/2018Die Höhe eines Bauwerks ist gemäss Art. 40 Abs. 1 LE TI vom systematisch gestalteten Gelände bis zur Oberkante der Dachrinne oder des Geländers zu messen. Ein 17 cm höherer Sockel an der Grenze, der keine zusätzliche vertikale Ausdehnung der Fassade bewirkt, stellt keinen relevanten Eingriff in die zulässige Bauhöhe dar.
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 28.09.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.