Entscheide zu Art. 4 VVEA
Neueste zuerst. Jeder Eintrag führt zur Detailseite mit Leitsatz, Zitat und amtlichem Volltext.
- BGer 1C_322/2019Eine Überprüfung und Erweiterung einer Deponiezone setzt voraus, dass der Standort in der kantonalen Richt- und Abfallplanung als Deponiestandort vorgesehen ist. Fehlt diese Voraussetzung, darf auf ein Gesuch zur Erweiterung nicht eingetreten werden.
- BGer 1C_139/2017Die Interessenabwägung fiel zugunsten des Heizkraftwerks aus, da die öffentlichen Interessen an erneuerbarer Energieerzeugung und effizienter Ressourcennutzung die lokalen Immissions- und Waldabstandsinteressen überwogen, insbesondere durch technische Massnahmen (Kaminhöhe, Brandschutz) und die Geringfügigkeit der Zonenkorrektur.
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 28.09.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.