Entscheide zu Art. 4 lit. d GSchG
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- BRG ZH BRGE III Nrn. 0049-0050/2022Ein Naturpool, der ohne Chemikalien betrieben wird und dessen Abwasser nicht verschmutzt ist, unterliegt nicht der Anschlusspflicht an die öffentliche Kanalisation nach Art. 8 Abs. 1 SEVO i.V.m. Art. 17 Abs. 1 lit. a GSchG.
- VGer AG WBE.2017.35Art. 40 GSchG (Spülung und Entleerung von Stauräumen) richtet sich ausschliesslich an Inhaber bzw. Betreiber von Stauanlagen und bezweckt die Wirtschaftlichkeit und Sicherheit der Anlage; er bildet keine gesetzliche Grundlage für ein naturschützerisches Aufwertungsprojekt des Kantons. Die projektierte Einleitung ausgebaggerter,…
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.