Entscheide zu Art. 4 lit. a WaV
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- BGer 1C_502/2020Eine Sammelbrunnenstube für Quellwasserfassungen kann als standortgebunden im Sinne von Art. 24 lit. a RPG gelten, wenn technische und hydraulische Gründe einen Standort ausserhalb der Bauzone erfordern. Die Frage, ob für Bauarbeiten im Wald eine temporäre Rodungsbewilligung erforderlich ist, muss jedoch separat geprüft werden.
- BGer 1A.173/2001Die Genehmigung einer Walderschliessungsstrasse setzt eine umfassende Sachverhaltsabklärung und Interessenabwägung voraus, insbesondere bei potenziell schutzwürdigen Biotopen, selbst wenn diese nicht formell unter Schutz stehen. Fehlende Abklärungen führen zur Aufhebung des Entscheids.
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 28.09.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.