Entscheide zu Art. 4.2 BNR
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- VGer BE 100 2023 256Ein Ausnahmegrund für das Unterschreiten des Grenzabstands kann zwar in der historischen Bebauungsstruktur (ISOS-Schutzziel, Baugruppe) liegen; er rechtfertigt aber keine weitergehende Abweichung, als die Besonderheit reicht. Eine Erhöhung des Ersatzneubaus widerspricht den Interessen des Ortsbild- und Landschaftsschutzes und stellt…
- VGer BE 100 2022 113Ästhetische Gründe rechtfertigen eine Ausnahme von Bauabstandsvorschriften nur, wenn ohne die Ausnahme keine architektonisch befriedigende Lösung möglich ist; bloss der Wunsch nach der besten architektonischen Lösung genügt nicht. Im Geltungsbereich eines BLN-Gebiets und in der Umgebungsrichtung von ISOS-geschützten Ortsbildern ist bei…
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.