Entscheide zu Art. 39 LSV
Neueste zuerst. Jeder Eintrag führt zur Detailseite mit Leitsatz, Zitat und amtlichem Volltext.
- VGer ZH VB.2024.00463Bei erheblichen Immissionsgrenzwertüberschreitungen (hier: bis zu 7 dB(A) nachts) muss das Lärmgutachten eine vertiefte Auseinandersetzung mit sämtlichen baulichen und gestalterischen Lärmschutzmassnahmen gemäss Art. 22 Abs. 2 USG und Art. 31 Abs. 1 LSV enthalten; eine ungenügende Begründungsdichte führt zur Aufhebung der Baubewilligung.
- VGer ZH VB.2016.00542Beim Innenlärm eines sexgewerblichen Salons in einer lärmmässig vorbelasteten Liegenschaft sind die Lärmschutzvorschriften unabhängig vom Aussenlärm einzuhalten; eine erhebliche Aussenlärmbelastung dispensiert nicht von der Einhaltung des Schallschutzes gegen Innenlärm.
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 02.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.