Bestimmung · 2 Entscheide

Art. 39 LSV

2 Entscheide im Korpus rufen diese Bestimmung an.

Entscheide
2
Gutgeheissen (ganz/teilweise)
50 %
Korpusmittel
27 %

Entscheide zu Art. 39 LSV

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  1. VGer ZH VB.2024.0046330.10.2025 · GutgeheissenBei erheblichen Immissionsgrenzwertüberschreitungen (hier: bis zu 7 dB(A) nachts) muss das Lärmgutachten eine vertiefte Auseinandersetzung mit sämtlichen baulichen und gestalterischen Lärmschutzmassnahmen gemäss Art. 22 Abs. 2 USG und Art. 31 Abs. 1 LSV enthalten; eine ungenügende Begründungsdichte führt zur Aufhebung der Baubewilligung.
  2. VGer ZH VB.2016.0054226.01.2017 · AbgewiesenBeim Innenlärm eines sexgewerblichen Salons in einer lärmmässig vorbelasteten Liegenschaft sind die Lärmschutzvorschriften unabhängig vom Aussenlärm einzuhalten; eine erhebliche Aussenlärmbelastung dispensiert nicht von der Einhaltung des Schallschutzes gegen Innenlärm.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 02.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.