Entscheide zu Art. 39 Abs. 2 OPT
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- BGer 1C_61/2024Die Einbeziehung von Almen in den kantonalen Nutzungsplan für geschützte Landschaften mit Gebäuden und Anlagen (PUC-PEIP) setzt voraus, dass der historische ländliche Charakter des Paesaggio klar erkennbar ist und die Kriterien der kantonalen Richtplanung (insbesondere Alternanz von Wald und offenen Flächen sowie Anwesenheit originaler…
- BGer 1C_14/2022Der kantonale Nutzungsplan für geschützte Landschaften mit Gebäuden und Anlagen (PUC-PEIP) darf nur Gebiete mit ausreichend originaler, landschaftsprägender Bausubstanz erfassen. Die blosse landschaftliche Schönheit oder frühere Schutzentscheide rechtfertigen keine Einzonung, wenn die Kriterien des Art. 39 Abs. 2 OPT nicht erfüllt sind.
- BGer 1C_64/2021Die Ausweisung von Schutzperimetern für landschaftsprägende Gebäude ausserhalb der Bauzone (PUC-PEIP) muss sich an den Kriterien von Art. 39 Abs. 2 OPT orientieren. Eine Einbeziehung in den Schutzperimeter setzt voraus, dass der Landschaftscharakter durch traditionelle Gebäude geprägt ist und deren Erhalt nur durch eine Umnutzung…
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 28.09.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.