Entscheide zu Art. 39 Abs. 1 LEspr/TI
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- BGer 1C_314/2016Die blosse Nichtzuweisung eines Grundstücks zur Bauzone begründet für sich allein keine materielle Enteignung. Eine Entschädigung kommt nur ausnahmsweise in Betracht, wenn kumulativ besondere Voraussetzungen erfüllt sind (z. B. bereits urbanisiertes Gelände, Einbindung in einen konformen Kanalisationsplan, erhebliche Investitionen des…
- BGer 1C_367/2015Die materielle Enteignung durch einen Parkplatz-Vincolo (P9) im Zonenplan ist gegeben, wenn die betroffene Fläche eine autonome bauliche Nutzung zulässt. Die formelle Enteignung für eine nicht vom Vincolo erfasste Fläche ist mit dem vollen Verkehrswert als Bauland zu entschädigen.
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 28.09.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.