Bestimmung · 2 Entscheide

Art. 39 Abs. 1 LEspr/TI

2 Entscheide im Korpus rufen diese Bestimmung an.

Entscheide
2
Gutgeheissen (ganz/teilweise)
0 %
Korpusmittel
25 %

Entscheide zu Art. 39 Abs. 1 LEspr/TI

Neueste zuerst. Jeder Eintrag führt zur Detailseite mit Leitsatz, Zitat und amtlichem Volltext.

  1. BGer 1C_314/201613.09.2016 · AbgewiesenDie blosse Nichtzuweisung eines Grundstücks zur Bauzone begründet für sich allein keine materielle Enteignung. Eine Entschädigung kommt nur ausnahmsweise in Betracht, wenn kumulativ besondere Voraussetzungen erfüllt sind (z. B. bereits urbanisiertes Gelände, Einbindung in einen konformen Kanalisationsplan, erhebliche Investitionen des…
  2. BGer 1C_367/201507.01.2016 · AbgewiesenDie materielle Enteignung durch einen Parkplatz-Vincolo (P9) im Zonenplan ist gegeben, wenn die betroffene Fläche eine autonome bauliche Nutzung zulässt. Die formelle Enteignung für eine nicht vom Vincolo erfasste Fläche ist mit dem vollen Verkehrswert als Bauland zu entschädigen.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 28.09.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.