Bestimmung · 4 Entscheide

Art. 38a GSchG

4 Entscheide im Korpus rufen diese Bestimmung an.

Entscheide
4
Gutgeheissen (ganz/teilweise)
50 %
Korpusmittel
25 %

Entscheide zu Art. 38a GSchG

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  1. BGer 1C_64/202401.05.2026 · Teilweise gutgeheissenDie Interessenabwägung zwischen der Schaffung einer eigendynamischen Aue (ökologisches Interesse) und dem Erhalt der Trinkwasserfassung Studeschachen (Nutzungsinteresse) erfordert vertiefte Abklärungen zur Verlegbarkeit der Fassung. Eine durchgehende Aufweitung im Bereich Studeschachen ist ökologisch überragend wertvoll und technisch…
  2. BGer 1C_453/202021.09.2021 · GutgeheissenDie Gewässerraumfestlegung muss sich an der natürlichen Gerinnesohlenbreite orientieren und den Raumbedarf für Revitalisierungen (hier: Muota-Delta) sichern. Bauvorhaben, die diesen Raum präjudizieren, sind unzulässig, selbst wenn sie den übergangsrechtlichen Gewässerraum einhalten.
  3. BGer 1C_553/201917.05.2021 · AbgewiesenDie Vorinstanz hat zu Recht festgestellt, dass auf dem Baugrundstück keine oberirdischen Gewässer im Sinne von Art. 4 lit. a GSchG vorliegen, weshalb weder ein Gewässerraum auszuscheiden noch eine Revitalisierungspflicht besteht. Die naturschutzrechtlichen Bedenken der Beschwerdeführer sind nicht hinreichend substanziert.
  4. BGer 1C_821/201330.03.2015 · AbgewiesenDie neuen gewässerschutzrechtlichen Bestimmungen (Art. 38a GSchG, Art. 41a ff. GSchV) stellen eine wesentliche Rechtsänderung dar, die eine akzessorische Überprüfung des Gestaltungsplans rechtfertigt. Das öffentliche Interesse an der Revitalisierung der Buchten überwiegt die privaten und öffentlichen Interessen an der Realisierung der…

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 28.09.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.