Bestimmung · 1 Entscheid

Art. 36 GSchG

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Entscheide zu Art. 36 GSchG

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  1. VGer BE 100 2024 35917.07.2025 · AbgewiesenDie Besitzstandsgarantie nach Art. 41c Abs. 2 GSchV für Bauten im Gewässerraum umfasst nur bestandeserhaltende Massnahmen; Arbeiten, die in ihrer Gesamtwirkung einem Abbruch und Wiederaufbau gleichkommen (vollständiger Ersatz von Fassade und Dach), sprengen diesen Rahmen und können nicht nachträglich bewilligt werden. Die anschliessende…

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.