Entscheide zu Art. 36 Abs. 1 BV
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- BGer 1C_164/2024Der Erlass einer kantonalen Planungszone zur Sicherung von Rückzonungsflächen für die Reduktion überdimensionierter Bauzonen ist zulässig, wenn die Gemeinde die notwendigen Anpassungen nicht fristgerecht vornimmt und der Kanton nach Ablauf der Anpassungsfrist selbst als Planungsträger handeln kann.
- BGer 1C_482/2020Die Übertragung einer baurechtlichen Nebenbestimmung (Parkplatzerstellungspflicht) auf einen Grundstücksnachfolger setzt voraus, dass die Verpflichtung sachbezogen und klar formuliert ist. Fehlt eine Regelung für den Fall der Nichtrealisierung des geplanten Vorhabens, geht die Pflicht nicht automatisch auf den neuen Eigentümer über.
- BGer 1C_135/2020Die kantonale Verordnung zur Berechnung von Grenzabständen nach § 52 Abs. 2 RBV ist trotz Abweichung vom Gesetzeswortlaut (§ 90 Abs. 2 RBG) nicht willkürlich, wenn sie eine sachgerechte, vereinheitlichende Regelung trifft und der Verordnungsgeber innerhalb seiner Kompetenzen handelt.
- BGer 1C_30/2020Die Einstufung eines Gebäudes als kulturelles Schutzgut von lokalem Interesse und die Festlegung eines Respektperimeters sind rechtmässig, wenn sie auf einer nachvollziehbaren Interessenabwägung und einer ausreichenden Begründung basieren. Die Proportionalität ist gewahrt, wenn die Massnahmen geeignet, notwendig und verhältnismässig sind.
- BGer 1C_42/2018Die Bewilligung von Neubauten in einer Kernzone mit schutzwürdigem Ortsbild kann gestützt auf § 238 PBG verweigert werden, wenn die geplante Überbauung durch ihre Volumen und Anordnung einen krassen Widerspruch zur baulichen und landschaftlichen Umgebung schafft und Schutzobjekte beeinträchtigt.
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 28.09.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.