Bestimmung · 3 Entscheide

Art. 34a RPV

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Entscheide
3
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Entscheide zu Art. 34a RPV

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  1. BGer 1C_321/201927.10.2020 · GutgeheissenEine Biogasanlage in der Landwirtschaftszone mit UVP-Pflicht, grosser Flächeninanspruchnahme und Synergien zu einer Geothermieanlage erfordert eine Planungspflicht gemäss Art. 2 RPG, da ihre räumlichen Auswirkungen nur in einem Planungsverfahren angemessen erfasst werden können.
  2. BGer 1C_521/201229.10.2013 · GutgeheissenEine nachträgliche Anpassung der Substratzusammensetzung einer Biogasanlage auf maximal 20% Co-Substrat ist rechtlich nicht erheblich, da sie im Rahmen der Definition von Hofdünger (Art. 5 Abs. 2 lit. a DüV) liegt und somit keine neue UVP-Pflicht auslöst.
  3. BGer 1C_437/200916.06.2010 · AbgewiesenDie Interessenabwägung gemäss Art. 34 Abs. 4 lit. b RPV erfordert den Nachweis, dass kein besserer Alternativstandort existiert; bei Biogasanlagen in der Landwirtschaftszone sind Abstandsempfehlungen zu Wohnzonen als Hilfsmittel zu berücksichtigen, selbst wenn sie nicht rechtsverbindlich sind.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 28.09.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.