Entscheide zu Art. 34a RPV
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- BGer 1C_321/2019Eine Biogasanlage in der Landwirtschaftszone mit UVP-Pflicht, grosser Flächeninanspruchnahme und Synergien zu einer Geothermieanlage erfordert eine Planungspflicht gemäss Art. 2 RPG, da ihre räumlichen Auswirkungen nur in einem Planungsverfahren angemessen erfasst werden können.
- BGer 1C_521/2012Eine nachträgliche Anpassung der Substratzusammensetzung einer Biogasanlage auf maximal 20% Co-Substrat ist rechtlich nicht erheblich, da sie im Rahmen der Definition von Hofdünger (Art. 5 Abs. 2 lit. a DüV) liegt und somit keine neue UVP-Pflicht auslöst.
- BGer 1C_437/2009Die Interessenabwägung gemäss Art. 34 Abs. 4 lit. b RPV erfordert den Nachweis, dass kein besserer Alternativstandort existiert; bei Biogasanlagen in der Landwirtschaftszone sind Abstandsempfehlungen zu Wohnzonen als Hilfsmittel zu berücksichtigen, selbst wenn sie nicht rechtsverbindlich sind.
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 28.09.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.