Entscheide zu Art. 34 Abs. 1 und 4 RPV
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- BGer 1C_397/2015Die Interessen des Landschaftsschutzes, der Vernetzungsfunktion und des Waldschutzes überwiegen die wirtschaftlichen Interessen des Betriebsausbaus; die Zonenkonformität des Geflügelmaststalls ist zu verneinen.
- BGer 1C_517/2014Ein Bauvorhaben in der Landwirtschaftszone ist nur zulässig, wenn der Betrieb voraussichtlich längerfristig bestehen kann. Die Beurteilung der Existenzfähigkeit erfordert ein plausibles Betriebskonzept, das die Produktionsziele, Erträge, Aufwendungen und Finanzierung der Investitionen schlüssig darlegt.
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 28.09.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.