Entscheide zu Art. 33 Abs. 2 und 3 RPG
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- BGer 1C_173/2022Die Anpassung eines kantonalen Erschliessungsplans zur Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands und zur Erhöhung der Verkehrssicherheit ist auch vor Ablauf des Planungshorizonts von 10–15 Jahren zulässig, wenn ein Planungsfehler vorliegt und die Interessenabwägung das öffentliche Interesse an der Verkehrssicherheit überwiegen lässt.
- BGer 1C_682/2017Die Zuständigkeit der Schätzungskommission nach § 246 Abs. 4 PBG/ZH umfasst auch die vorfrageweise Prüfung der Zahl fehlender Pflichtabstellplätze, nicht nur die Festsetzung der Ersatzabgabehöhe. Dies verstösst nicht gegen Bundesrecht oder kantonale Verfassungsbestimmungen.
- BGer 1C_486/2014Die Interessenabwägung zwischen der standortgebundenen Kiesausbeutung als Ausgleichsmassnahme für ein Nationalstrassenprojekt und dem Schutz eines Auengebiets von nationaler Bedeutung erfordert eine umfassende Prüfung bereits auf Stufe Zonennutzungsplan, insbesondere wenn die Standort-, Zweck- und Perimeterfestlegung definitiv ist.
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 28.09.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.