Entscheide zu Art. 32dbis USG
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- VGer ZH VB.2018.00144Die altlastenrechtliche Realleistungspflicht zur Sanierung einer Papierschlammablagerung im Zürichsee unterliegt keiner Verjährung, solange der polizeiwidrige Zustand andauert; dem Vertrauensschutz kommt gegenüber Art. 32c USG kein Vorrang zu.
- BRG ZH BRGE II Nr. 0013/2018Die Sanierungs- und Kostentragungspflicht des Verursachers von Altlasten verjährt nicht, solange der polizeiwidrige Zustand andauert; ebenso ist eine Verwirkung solange ausgeschlossen. Die Pflicht zur Sanierung und zur Tragung der Kosten gilt auch dann, wenn die schädigende Handlung zur Zeit der Verursachung behördlich bewilligt war, da…
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 02.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.