Entscheide zu Art. 32d Abs. 1 USG
Neueste zuerst. Jeder Eintrag führt zur Detailseite mit Leitsatz, Zitat und amtlichem Volltext.
- BRG ZH BRGE III Nr. 0016/2021Untersuchungskosten für Gefährdungsabschätzungen nach Art. 3 lit. a AltlV im Zusammenhang mit einem Bauprojekt auf einem belasteten, aber nicht sanierungsbedürftigen Standort sind keine Sanierungskosten im Sinne von Art. 32d USG; sie entstehen, weil der Eigentümer freiwillig baut, und fallen daher nicht in die Kostentragungspflicht des…
- VGer ZH VB.2017.00618Ein Kostenanteil von 30 % für den Zustandsstörer bei einer Altlastensanierung ist gerechtfertigt, wenn der Käufer das Grundstück erheblich unter dem unbelasteten Marktwert erwarb und damit einen wirtschaftlichen Vorteil aus der Belastung erlangte.
- BRG ZH BRGE II Nr. 0013/2018Die Sanierungs- und Kostentragungspflicht des Verursachers von Altlasten verjährt nicht, solange der polizeiwidrige Zustand andauert; ebenso ist eine Verwirkung solange ausgeschlossen. Die Pflicht zur Sanierung und zur Tragung der Kosten gilt auch dann, wenn die schädigende Handlung zur Zeit der Verursachung behördlich bewilligt war, da…
- BRG ZH BRGE I Nr. 0103/2017Kosten für die Erstellung einer Standortdokumentation zur Vorbereitung einer Kostenverteilungsverfügung gemäss Art. 32d Abs. 4 USG sind keine altlastenrechtlich anrechenbaren Kosten im Sinne von Art. 32d Abs. 1 USG, da die Standortdokumentation keine Massnahme zur Untersuchung, Überwachung oder Sanierung des belasteten Standorts…
- VGer ZH VB.2015.00091Bei der Zuweisung der Sanierungskosten einer Altlast (Per-Belastung) sind als zahlungspflichtige Verursacher diejenigen Akteure zu bestimmen, welche die Kontamination kausal herbeigeführt haben; eine nicht als zahlungspflichtige Verursacherin zugezogene Drittpartei muss nicht zwingend frühzeitig beigeladen werden, da ihre fehlende…
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 02.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.