Décisions relatives à art. 32d al. 1 LPE
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- BRG ZH BRGE III Nr. 0016/2021Untersuchungskosten für Gefährdungsabschätzungen nach Art. 3 lit. a AltlV im Zusammenhang mit einem Bauprojekt auf einem belasteten, aber nicht sanierungsbedürftigen Standort sind keine Sanierungskosten im Sinne von Art. 32d USG; sie entstehen, weil der Eigentümer freiwillig baut, und fallen daher nicht in die Kostentragungspflicht des…
- VGer ZH VB.2017.00618Ein Kostenanteil von 30 % für den Zustandsstörer bei einer Altlastensanierung ist gerechtfertigt, wenn der Käufer das Grundstück erheblich unter dem unbelasteten Marktwert erwarb und damit einen wirtschaftlichen Vorteil aus der Belastung erlangte.
- BRG ZH BRGE II Nr. 0013/2018Die Sanierungs- und Kostentragungspflicht des Verursachers von Altlasten verjährt nicht, solange der polizeiwidrige Zustand andauert; ebenso ist eine Verwirkung solange ausgeschlossen. Die Pflicht zur Sanierung und zur Tragung der Kosten gilt auch dann, wenn die schädigende Handlung zur Zeit der Verursachung behördlich bewilligt war, da…
- BRG ZH BRGE I Nr. 0103/2017Kosten für die Erstellung einer Standortdokumentation zur Vorbereitung einer Kostenverteilungsverfügung gemäss Art. 32d Abs. 4 USG sind keine altlastenrechtlich anrechenbaren Kosten im Sinne von Art. 32d Abs. 1 USG, da die Standortdokumentation keine Massnahme zur Untersuchung, Überwachung oder Sanierung des belasteten Standorts…
- VGer ZH VB.2015.00091Bei der Zuweisung der Sanierungskosten einer Altlast (Per-Belastung) sind als zahlungspflichtige Verursacher diejenigen Akteure zu bestimmen, welche die Kontamination kausal herbeigeführt haben; eine nicht als zahlungspflichtige Verursacherin zugezogene Drittpartei muss nicht zwingend frühzeitig beigeladen werden, da ihre fehlende…
Les résumés sont des synthèses propres, assistées par IA, des textes intégraux officiels (état au 02.10.2026), traduites automatiquement de l'allemand. Seule la décision du tribunal fait foi.