Entscheide zu Art. 32 Abs. 2 und 3 SVG
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- BGer 1C_615/2021Die Interessenabwägung zwischen Verkehrssicherheit, Lärmschutz und Verkehrsfluss rechtfertigt die Tempo-30-Zone auf mässig verkehrsorientierten Strassenabschnitten, da Sicherheitsbedenken für schwächere Verkehrsteilnehmer:innen und eine gesicherte Lärmreduktion überwiegen. Der Ermessensspielraum der Behörde ist bei nicht stark…
- BGer 1C_618/2018Die Anordnung einer Tempo-30-Zone ist bei Vorliegen eines erhöhten Schutzbedürfnisses für schutzbedürftige Verkehrsteilnehmer und komplexer örtlicher Verhältnisse verhältnismässig, selbst wenn die Strasse Elemente einer verkehrsorientierten Nebenstrasse aufweist.
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 28.09.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.