Entscheide zu Art. 31 Abs. 1 USG
Neueste zuerst. Jeder Eintrag führt zur Detailseite mit Leitsatz, Zitat und amtlichem Volltext.
- BGer 1C_644/2019Die Missachtung der Mitwirkungsrechte der Gemeinden und Zweckverbände im Richtplanungsverfahren führt zur Aufhebung der Festsetzung, selbst wenn die materielle Begründetheit des Entscheids nicht in Frage steht.
- BGer 1C_322/2019Eine Überprüfung und Erweiterung einer Deponiezone setzt voraus, dass der Standort in der kantonalen Richt- und Abfallplanung als Deponiestandort vorgesehen ist. Fehlt diese Voraussetzung, darf auf ein Gesuch zur Erweiterung nicht eingetreten werden.
- BGer 1C_23/2017Die Interessenabwägung nach Art. 3 NHG und Art. 3 RPG rechtfertigt die kantonale Überbauungsordnung für eine Aushubdeponie, da die landschaftlichen Beeinträchtigungen durch Gestaltungsauflagen minimiert werden und der Standort aufgrund regionaler Bedarfsplanung sowie fehlender Alternativen standortgebunden ist.
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 28.09.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.