Bestimmung · 1 Entscheide

Art. 3 GSchG

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Entscheide zu Art. 3 GSchG

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  1. BGer 1C_469/201928.04.2021 · GutgeheissenDie 30-jährige Verwirkungsfrist für den Wiederherstellungsanspruch bei baurechtswidrigen Bauten ist ausserhalb der Bauzone nicht anwendbar. Illegale Bauten und Nutzungen müssen daher auch nach Ablauf von 30 Jahren beseitigt werden, sofern keine Besitzstandsgarantie oder andere Ausnahmen greifen.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 28.09.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.