Entscheide zu Art. 3 Abs. 3 lit. abis LAT
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- BGer 1C_234/2021Ein Quartierplan mit einer Dichte von 180 Einwohner + Arbeitsplätze pro Hektare und einem IUS von 0.9 entspricht den Mindestanforderungen des kantonalen Richtplans (Massnahme A11 PDCn) und den Bundesvorgaben zur Innenentwicklung und Verdichtung. Die Integration der geplanten Bauten in das bestehende Siedlungsgefüge ist nicht willkürlich…
- BGer 1C_218/2020Die Anordnung kantonaler Reservationszonen auf den Grundstücken des Beschwerdeführers ist rechtmässig, da sie auf einem objektiven Überdimensionierungsbefund der Bauzone der Gemeinde Epalinges basiert und den Behörden die notwendige Planungsfreiheit zur Anpassung der Nutzungsplanung gemäss Art. 27 LAT gewährt.
- BGer 1C_190/2020Ein manifestes Überschreiten des demografischen Potenzials bis 2036 kann eine Anpassung der Bauzonenplanung erfordern und muss im Rahmen der Interessenabwägung nach Art. 21 Abs. 2 LAT berücksichtigt werden, insbesondere wenn dies auf eine nicht bedarfsgerechte Entwicklung hinweist.
- BGer 1C_619/2019Ein Kontrolle incident der Nutzungsplanung im Rahmen einer Baubewilligung ist ausnahmsweise zulässig, wenn sich die Umstände im Sinne von Art. 21 Abs. 2 LAT sensibel verändert haben, insbesondere bei Überdimensionierung der Bauzone und fehlender Umsetzung des Plans.
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 28.09.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.