Entscheide zu Art. 3 Abs. 3 lit. a NISV
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- BGer 1C_125/2024Die Baubewilligung für eine Mobilfunkanlage ist rechtmässig, wenn die Anlagegrenzwerte der NISV eingehalten werden und keine konkreten Hinweise auf schwerwiegende Störungen (z. B. von Herzschrittmachern) vorliegen. Die NISV-Grenzwerte sind mit übergeordnetem Recht vereinbar.
- BGer 1C_459/2023Die Baubewilligung für eine Mobilfunkanlage ist bundesrechtskonform, wenn die Immissions- und Anlagegrenzwerte der NISV eingehalten werden. Die Berücksichtigung von Elektrosensibilität oder nichtthermischen Wirkungen rechtfertigt keine Abweichung von den geltenden Grenzwerten.
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 28.09.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.