Bestimmung · 1 Entscheide

Art. 3 Abs. 1 LPN

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Entscheide zu Art. 3 Abs. 1 LPN

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  1. BGer 1C_650/201910.03.2020 · GutgeheissenDie Bewilligung von Mobilfunkanlagen auf geschützten Kulturdenkmälern innerhalb der Bauzone ist zulässig, wenn der Eingriff minimal ist, keine substanzielle Beeinträchtigung des Denkmals vorliegt und die Abwägung mit dem öffentlichen Interesse an flächendeckender Netzabdeckung (Art. 1 Abs. 2 Bst. a LTC) erfolgt.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 28.09.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.