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Art. 29 Abs. 1 LST

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Entscheide zu Art. 29 Abs. 1 LST

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  1. BGer 1C_499/201610.03.2017 · GutgeheissenDie kantonale Rekursinstanz überschreitet ihren Prüfungsumfang, wenn sie ihre eigene Abwägung an die Stelle der gemeindlichen Planungsbehörde setzt und damit die kommunale Autonomie im Bereich der Nutzungsplanung verletzt (Art. 50 Abs. 1 BV, Art. 2 Abs. 3 LPT).

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 28.09.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.