Bestimmung · 1 Entscheid

Art. 27 BauG

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Entscheide zu Art. 27 BauG

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  1. VGer SG B 2018/15020.05.2019 · Teilweise gutgeheissenEin Überbauungsplan mit besonderen Vorschriften (besV) kann von der Regelbauweise abweichen, sofern die Zweckbestimmung der Zone gewahrt bleibt und keine materielle Zonenplanänderung vorliegt. Die Abwägung zwischen innerer Verdichtung und Schutz nachbarlicher Interessen muss im Ermessensspielraum der Planungsbehörde liegen.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.