Bestimmung · 3 Entscheide

Art. 27 Abs. 2 LST

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Entscheide
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Entscheide zu Art. 27 Abs. 2 LST

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  1. BGer 1C_359/202501.12.2025 · AbgewiesenEin Projektstrassenbeschluss kann nicht dazu genutzt werden, die Rechtmässigkeit eines bereits genehmigten Nutzungsplans (hier: Strassenplan im Reglement) nachträglich zu überprüfen, sofern die Betroffenen die Möglichkeit hatten, den Plan während der Publikationsfrist anzufechten.
  2. BGer 1C_200/202211.08.2022 · AbgewiesenDie persönliche Benachrichtigung von Grundeigentümern über die Veröffentlichung einer Nutzungsplanvariante ist nach kantonalem Recht nur für direkt und einschneidend betroffene Eigentümer vorgeschrieben. Die Teilnahme an der Bevölkerungsinformation begründet keinen Anspruch auf persönliche Benachrichtigung über die spätere Planadoption.
  3. BGer 1C_62/201913.02.2019 · AbgewiesenEin Ricorso gegen eine Nutzungsplanungsentscheidung ist unzulässig, wenn die Beschwerdeführer kein aktuelles, schutzwürdiges Interesse nachweisen können und die Rügen zum Planungsinhalt verfrüht sind, da sie erst im Rahmen der zweiten Veröffentlichung nach LST geltend gemacht werden können.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 28.09.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.