Bestimmung · 1 Entscheid

Art. 25 aGSchV

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Entscheide zu Art. 25 aGSchV

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  1. VGer SG B 2015/13130.05.2017 · AbgewiesenBaubewilligungen für Bauten ausserhalb der Bauzone, die ohne die nach damals geltendem Recht erforderliche kantonale Zustimmung erteilt wurden, sind nichtig. Eine Besitzstandsgarantie nach Art. 24c RPG oder Art. 43 RPV setzt die materielle Rechtmässigkeit der Bauten voraus, die hier nicht gegeben ist.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.