Entscheide zu Art. 25 Abs. I USG
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- VGer ZH VB.2019.00308Ein Tierheim ist wegen negativer Standortgebundenheit auf die Landwirtschaftszone angewiesen; ohne ausreichende Abklärung der Lärmimmissionen durch ein neutrales Gutachten ist eine Baubewilligung nicht zu erteilen.
- VGer ZH VB.2017.00246Bei der Erteilung einer Bewilligung für verlängerte Restaurantöffnungszeiten ist ein angemessener Kompromiss zwischen dem Ruhebedürfnis der Nachbarn und den wirtschaftlichen Interessen des Betreibers anzustreben; der Schallschutznachweis kann durch Projektkontrolle anstatt durch Messungen erbracht werden.
- VGer ZH VB.2016.00783Lärmimmissionen einer Aussenwirtschaft sind zumutbar, wenn die Betriebszeiten auf 22.00 Uhr beschränkt werden und die Lärmvorbelastung des Standorts zu berücksichtigen ist; eine weitergehende Einschränkung würde die Wirtschaftsfreiheit des Betreibers übermässig einschränken.
- VGer ZH VB.2016.00237Vorsorgemassnahmen zur Lärmreduktion können nur angeordnet werden, wenn die betreffenden Immissionen der fraglichen Anlage kausal zugerechnet werden können; Sekundärlärm, der nicht von der ortsfesten Anlage selbst ausgeht, unterliegt nicht dem Lärmschutzrecht für ortsfeste Anlagen.
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 02.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.