Decisioni su art. 25 cpv. I LPAmb
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- VGer ZH VB.2019.00308Ein Tierheim ist wegen negativer Standortgebundenheit auf die Landwirtschaftszone angewiesen; ohne ausreichende Abklärung der Lärmimmissionen durch ein neutrales Gutachten ist eine Baubewilligung nicht zu erteilen.
- VGer ZH VB.2017.00246Bei der Erteilung einer Bewilligung für verlängerte Restaurantöffnungszeiten ist ein angemessener Kompromiss zwischen dem Ruhebedürfnis der Nachbarn und den wirtschaftlichen Interessen des Betreibers anzustreben; der Schallschutznachweis kann durch Projektkontrolle anstatt durch Messungen erbracht werden.
- VGer ZH VB.2016.00783Lärmimmissionen einer Aussenwirtschaft sind zumutbar, wenn die Betriebszeiten auf 22.00 Uhr beschränkt werden und die Lärmvorbelastung des Standorts zu berücksichtigen ist; eine weitergehende Einschränkung würde die Wirtschaftsfreiheit des Betreibers übermässig einschränken.
- VGer ZH VB.2016.00237Vorsorgemassnahmen zur Lärmreduktion können nur angeordnet werden, wenn die betreffenden Immissionen der fraglichen Anlage kausal zugerechnet werden können; Sekundärlärm, der nicht von der ortsfesten Anlage selbst ausgeht, unterliegt nicht dem Lärmschutzrecht für ortsfeste Anlagen.
Le massime sono sintesi proprie, redatte con l'ausilio dell'IA, dei testi integrali ufficiali (stato al 02.10.2026), tradotte automaticamente dal tedesco. Fa stato unicamente la decisione del tribunale.