Bestimmung · 2 Entscheide

Art. 25 Abs. 2 USG

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Entscheide zu Art. 25 Abs. 2 USG

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  1. BGer 1C_252/201705.10.2018 · AbgewiesenDie Interessenabwägung zwischen dem Ruhebedürfnis der Anwohner und dem öffentlichen Interesse am Sportbetrieb fiel zugunsten des letzteren aus, da die angeordneten Massnahmen den Lärm auf ein nicht übermässiges Niveau reduzierten und weitergehende Einschränkungen unverhältnismässig gewesen wären.
  2. BGer 1C_391/201403.03.2016 · AbgewiesenDie Interessenabwägung zwischen dem öffentlichen Interesse an der Umfahrungsstrasse (Verkehrsentlastung, Sicherheit, Umweltschutz) und den privaten Eigentumsinteressen der Betroffenen fiel zugunsten des Projekts aus. Ökologische Ersatzmassnahmen und Lärmschutz wurden als verhältnismässig erachtet, sofern sie sachlich gerechtfertigt und…

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 28.09.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.