Bestimmung · 1 Entscheid

Art. 23 Abs. 3 IDG

Ein Entscheid im Korpus ruft diese Bestimmung an.

Entscheide
1
Gutgeheissen (ganz/teilweise)
0 %
Korpusmittel
27 %

Entscheide zu Art. 23 Abs. 3 IDG

Neueste zuerst. Jeder Eintrag führt zur Detailseite mit Leitsatz, Zitat und amtlichem Volltext.

  1. VGer ZH VB.2016.0020115.09.2016 · AbgewiesenPrivate Interessen, die dem Informationszugang entgegenstehen, liegen nur vor, wenn durch die Bekanntgabe eines amtlichen Dokuments Geschäfts- oder Fabrikationsgeheimnisse offenbart würden; wer sich auf solche Geheimnisse beruft, muss dies substanziiert darlegen.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 02.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.