Entscheide zu Art. 22 Abs. II lit. a RPG
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- VGer ZH VB.2025.00259Ein Businesscenter mit Büroräumen, einem untergeordneten Fitnessraum und einem Schwimmbecken ist in einer Industriezone mit zugelassenen Dienstleistungsbetrieben zonenkonform; ein Umbau ohne rechtserhebliches Lärmpotential erfordert keine vertieften Aussenlärmermittlungen.
- VGer ZH VB.2019.00427Mobilfunkantennen sind in der Bauzone grundsätzlich zonenkonform, wenn sie im Wesentlichen der Versorgung der Bauzone dienen; eine teilweise Abdeckung des Nichtbaugebiets ist zulässig.
- VGer ZH VB.2019.00245Das Aufstellen eines Hinkelsteins in der Landwirtschaftszone unterliegt der Baubewilligungspflicht nach Art. 22 RPG; die Aufforderung zur Einreichung eines Baugesuchs stellt einen selbständig anfechtbaren Zwischenentscheid dar, wenn durch die Gutheissung der Beschwerde ein bedeutender Aufwand erspart würde.
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 02.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.