Décisions relatives à art. 22 al. II let. a LAT
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- VGer ZH VB.2025.00259Ein Businesscenter mit Büroräumen, einem untergeordneten Fitnessraum und einem Schwimmbecken ist in einer Industriezone mit zugelassenen Dienstleistungsbetrieben zonenkonform; ein Umbau ohne rechtserhebliches Lärmpotential erfordert keine vertieften Aussenlärmermittlungen.
- VGer ZH VB.2019.00427Mobilfunkantennen sind in der Bauzone grundsätzlich zonenkonform, wenn sie im Wesentlichen der Versorgung der Bauzone dienen; eine teilweise Abdeckung des Nichtbaugebiets ist zulässig.
- VGer ZH VB.2019.00245Das Aufstellen eines Hinkelsteins in der Landwirtschaftszone unterliegt der Baubewilligungspflicht nach Art. 22 RPG; die Aufforderung zur Einreichung eines Baugesuchs stellt einen selbständig anfechtbaren Zwischenentscheid dar, wenn durch die Gutheissung der Beschwerde ein bedeutender Aufwand erspart würde.
Les résumés sont des synthèses propres, assistées par IA, des textes intégraux officiels (état au 02.10.2026), traduites automatiquement de l'allemand. Seule la décision du tribunal fait foi.