Entscheide zu Art. 22 Abs. 1 BauG
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- VGer SG B 2018/150Ein Überbauungsplan mit besonderen Vorschriften (besV) kann von der Regelbauweise abweichen, sofern die Zweckbestimmung der Zone gewahrt bleibt und keine materielle Zonenplanänderung vorliegt. Die Abwägung zwischen innerer Verdichtung und Schutz nachbarlicher Interessen muss im Ermessensspielraum der Planungsbehörde liegen.
- VGer SG B 2018/41Eine nachträgliche Baubewilligung für eine Dachterrassenüberdachung kann verweigert werden, wenn diese gegen das Einordnungsgebot eines Überbauungsplans mit besonderen Vorschriften verstösst und keine Ausnahmebewilligung gerechtfertigt ist. Die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands ist verhältnismässig, wenn mildere Massnahmen…
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.