Bestimmung · 1 Entscheid

Art. 21 BZO

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Entscheide zu Art. 21 BZO

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  1. BRG ZH BRGE IV Nr. 0164/202414.11.2024 · AbgewiesenEine Wohnung für standortgebundene Betriebsangehörige in der Gewerbezone ist gemäss § 56 Abs. 4 PBG nur bewilligungsfähig, wenn die Standortgebundenheit nachgewiesen ist; bei einem reinen Lagerhaltungs- und Transportbetrieb ohne betriebsnotwendige Wohnpflicht ist die Voraussetzung nicht erfüllt.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 02.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.