Bestimmung · 3 Entscheide

Art. 20 Abs. I IDG

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Entscheide zu Art. 20 Abs. I IDG

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  1. VGer ZH VB.2020.0072817.03.2022 · AbgewiesenBei vormals öffentlich aufgelegten Baugesuchsunterlagen besteht in der Regel kein Geheimhaltungsinteresse, das einem späteren Einsichtsgesuch nach IDG entgegenstünde; das Öffentlichkeitsprinzip gilt auch für Dokumente, die bereits im Rahmen der Baugesuchsauflage öffentlich zugänglich waren. Die Baudirektion ist für Einsichtsgesuche in…
  2. VGer ZH VB.2019.0060319.12.2019 · AbgewiesenEin Informationszugangsgesuch nach IDG für eine rechtskräftige Baubewilligungsverfügung ist zu gewähren, wenn weder ein Geschäftsgeheimnis noch andere Geheimhaltungsinteressen ausreichend substanziiert geltend gemacht werden.
  3. VGer ZH VB.2017.0041630.11.2017 · RückweisungBaugesuchsunterlagen, die bereits während des Baubewilligungsverfahrens öffentlich aufgelegt wurden, sind grundsätzlich einsehbar; jedoch ist den von Personendaten betroffenen Personen zuvor Gelegenheit zur Stellungnahme einzuräumen.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 02.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.