Decisioni su art. 20 cpv. I IDG
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- VGer ZH VB.2020.00728Bei vormals öffentlich aufgelegten Baugesuchsunterlagen besteht in der Regel kein Geheimhaltungsinteresse, das einem späteren Einsichtsgesuch nach IDG entgegenstünde; das Öffentlichkeitsprinzip gilt auch für Dokumente, die bereits im Rahmen der Baugesuchsauflage öffentlich zugänglich waren. Die Baudirektion ist für Einsichtsgesuche in…
- VGer ZH VB.2019.00603Ein Informationszugangsgesuch nach IDG für eine rechtskräftige Baubewilligungsverfügung ist zu gewähren, wenn weder ein Geschäftsgeheimnis noch andere Geheimhaltungsinteressen ausreichend substanziiert geltend gemacht werden.
- VGer ZH VB.2017.00416Baugesuchsunterlagen, die bereits während des Baubewilligungsverfahrens öffentlich aufgelegt wurden, sind grundsätzlich einsehbar; jedoch ist den von Personendaten betroffenen Personen zuvor Gelegenheit zur Stellungnahme einzuräumen.
Le massime sono sintesi proprie, redatte con l'ausilio dell'IA, dei testi integrali ufficiali (stato al 02.10.2026), tradotte automaticamente dal tedesco. Fa stato unicamente la decisione del tribunale.