Bestimmung · 1 Entscheid

Art. 20 Abs. 1 GSchG

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Entscheide zu Art. 20 Abs. 1 GSchG

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  1. VGer ZH VB.2017.0069020.12.2018 · AbgewiesenDie Erweiterung einer Grundwasserschutzzone ist verhältnismässig, wenn die Qualität des Trinkwassers aufgrund von Keimbelastungen langfristig nur durch gesetzlich vorgeschriebene Schutzmassnahmen und nicht durch technische Entkeimung sichergestellt werden kann.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 02.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.