Entscheide zu Art. 2 LFo
Neueste zuerst. Jeder Eintrag führt zur Detailseite mit Leitsatz, Zitat und amtlichem Volltext.
- BGer 1C_222/2024Die Feststellung der Waldnatur einer Parzelle richtet sich nach den qualitativen und quantitativen Kriterien von Art. 2 LFo und kantonalen Vorschriften. Eine frühere negative Feststellung kann bei geänderter Sachlage (z. B. natürliche Entwicklung des Baumbestands) überholt sein.
- BGer 1C_96/2022Die Qualität zur Beschwerde von Patrimoine Suisse Vaud ist aufgrund der LPNMS zu bejahen, und die Vorinstanz muss die materielle Prüfung der Schutzbedürftigkeit der 'villa Wiederkehr' nachholen. Zudem ist die Frage der Existenz eines schützenswerten Biotops auf der Parzelle zu klären und gegebenenfalls eine Interessenabwägung nach Art.…
- BGer 1C_561/2018Die Feststellung der Waldnatur einer Parzelle nach Art. 10 LFo ist auch dann gültig, wenn der Waldbestand später ohne Bewilligung gerodet wurde, da der Waldcharakter durch die unrechtmässige Rodung nicht aufgehoben wird. Die quantitativen und qualitativen Kriterien der Walddefinition (Art. 2 LFo, Art. 4 LVLFO) sind im vorliegenden Fall…
- BGer 1C_453/2017Eine Entscheidung zur Feststellung der Waldnatur nach Art. 10 LFo stellt keine raumplanerische Massnahme im Sinne von Art. 5 Abs. 2 LAT dar und begründet daher keine materielle Enteignung, wenn die Einschränkung der Baufähigkeit bereits aus der gesetzlichen Waldschutzregelung (Art. 5 LFo) folgt.
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 28.09.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.