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Art. 2 Abs. 4 WaG

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Entscheide zu Art. 2 Abs. 4 WaG

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  1. BGer 1A.100/200210.10.2002 · AbgewiesenDie Waldfeststellung richtet sich primär nach dem qualitativen Waldbegriff (Art. 2 Abs. 1 WaG); quantitative Mindestkriterien sind nur Hilfsmittel und dürfen nicht schematisch angewendet werden. Eine Bestockung gilt als Wald, wenn sie Waldfunktionen (Nutz-, Schutz-, Wohlfahrtsfunktion) erfüllen kann, selbst wenn sie kantonale…

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 28.09.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.