Entscheide zu Art. 2 Abs. 2 und 3 LRS
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- BGer 1C_598/2019Ein Baugesuch für zwei Chalets in einer Gemeinde mit über 20 % Zweitwohnungen (Crans-Montana) kann bewilligt werden, wenn die beabsichtigte Nutzung als Hauptwohnsitz glaubhaft und eine entsprechende Nachfrage im betroffenen Sektor nachweisbar ist. Ein offenkundiger Rechtsmissbrauch liegt nicht vor, wenn die objektiven Kriterien…
- BGer 1C_304/2018Ein Abus de droit bei der Deklaration von Wohnungen als Hauptwohnsitz kann nur angenommen werden, wenn konkrete Indizien vorliegen, dass die beabsichtigte Nutzung als Hauptwohnsitz nicht möglich oder nicht gewollt ist. Ein präjudizieller Kontrollantrag eines Nutzungsplans im Rahmen einer Baubewilligung ist nur ausnahmsweise zulässig,…
- BGer BGE 144 II 49Bei Bauvorhaben in Gemeinden mit hohem Zweitwohnungsanteil muss die Bewilligungsbehörde prüfen, ob eine hinreichende Nachfrage nach Erstwohnungen besteht; andernfalls liegt ein Rechtsmissbrauch vor, der zur Verweigerung der Baubewilligung führt.
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 28.09.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.