Entscheide zu Art. 2 Abs. 2 LSV
Neueste zuerst. Jeder Eintrag führt zur Detailseite mit Leitsatz, Zitat und amtlichem Volltext.
- BGer 1C_244/2020Die Umnutzung einer Schreinerei in eine Post-Zustellstelle ist lärmrechtlich als neue ortsfeste Anlage zu qualifizieren. Der von ihr ausgehende Lärm ist als Gewerbelärm nach Anhang 6 LSV zu beurteilen, sofern keine Lärmspitzen mit besonders hohem Pegel vorliegen.
- BGer 1C_521/2015Eine Kinderkrippe in einer Wohnzone mit Mindestwohnanteil ist aufgrund von Art. 6 Abs. 4bis BZO (Stadt Zürich) zonenkonform, auch ohne Nachweis eines quartierbezogenen Bedarfs. Kinderlärm in Wohnzonen ist grundsätzlich zu dulden, sofern er geringfügig bleibt und kontrollierbar ist.
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 28.09.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.